Mitgliedschaft

Unter Mitglied werden geht es zum Online-Antrag mit sofortiger Ausstellung des DAV Ausweises.

Und hier können Sie sich einen Antrag zum Ausdrucken herunterladen. 

Bei Fragen zur Mitgliedschaft, Kündigungen und so weiter, bitte mitgliedschaft@davhf.de kontaktieren.

Mitgliedsbeiträge

KategorieKennzahlBeschreibung (LJ. = Lebensjahr)BeitragPANORAMA
 A1000Erwachsene ab dem 25. LJ.60,00 €Ja
 B2000Partner von A-Mitgliedern ab dem 25. LJ.36,00 €mit A
 B 2000Mitglieder über dem 65. LJ.36,00 €Ja
 B2700Erwachsene ab dem 25. LJ. mit Behindertenausweis48,00 €Ja
 C3000erwachsenes Gastmitglied ab dem 25. LJ., Mitglied i. anderer Sektion30,00 €Nein
 D4000Junioren vom 18. LJ. bis einschl. 24. LJ.36,00 €Ja
 E5000Kinder ohne Familie vom 14. LJ bis einschließlich 17. LJ.18,00 €Nein
 K/J7000Kinder im Familienbeitrag b. einschl. 17. LJ.0,00 €Nein
 K/J7800Kinder im Familienbeitrag b. einschl. 17. LJ., mit Behindertenausweis0,00 €Nein

Bei Eintritt nach dem 1.9. gilt der halbe Mitgliederbetrag für das laufende Jahr.

Alle wichtigen Fragen und Informationen zur Mitgliedschaft in unserer Sektion finden Sie nachfolgend.

Sie unterstützen: Jugend- und Familienbergsteigen

Durch ihren Mitgliedsbeitrag fördern Sie die besondere Privilegierung von Jugend und Familie:

  • Niedrige Beiträge für Kinder und Jugendliche.
  • Wertschätzung des Familien-Ver-bunds: Sind beide Eltern Mitglied in der Sektion so ist die Mitglied-schaft aller Kinder unter 18 Jahren kostenlos.

Sie unterstützen: Engagement für Natur & Umwelt

Der DAV engagiert sich als anerkannter Natur-schutzverband für die Zukunft des Bergsports in intakter Natur und lebenswerter Umwelt. 

Sie unterstützen: Erhalt der Hütten und des Wegenetzes

Der Erhalt von Hütten und Wegen erfordert sowohl finanziell als auch personell einen enormen Auf-wand – insbesondere vor dem Hintergrund ökolog-ischer Zielsetzungen. Durch ihre Mitgliedschaft unterstützen Sie dieses Engagement.

Sie unterstützen: Forschung und Sicherheit im Bergsport

Der Deutsche Alpenverein ist mit seinem Sicherheitsarbeitskreis federführend in der Erforschung sicherheitsrelevanter Fragen rund um den Bergsport, trägt Mitverantwortung in internationalen Ausrüstungs-Normenkommissionen und leistet einen erheblichen Beitrag bei der regelmäßig an neue Bedingungen angepassten Kartographie der Alpen.

21 wichtige Fragen und Antworten

1. Wie werde ich Mitglied?     Direkt online über den Online-Mitgliederantrag mit sofortiger Ausstellung eines vorläufigen Mitgliederausweises. Oder einfach den her-untergeladenen Mitgliedsantrag ausfüllen und an uns per email oder Post zurücksenden. Wir melden dann die Neuaufnahme nach München, stellen einen Mitgliedsausweis aus und versenden ihn an Sie/Euch per Post.   

2. Muss ich an dem Ort Mitglied werden, in dem ich wohne?                   Nein, die Sektionswahl ist frei. Die an unsere Sektion gebundenen Angebote wie Ausrüstungsverleih, Bücherei, vergünstigte Eintritte usw. können aber nur hier genutzt werden. Alle anderen Vorteile sind ortsunabhängig.

3. Ich möchte aus einer anderen Sektion in diese Sektion wechseln.

a) Sektionswechsel zum Jahreswechsel: Sie kündigen in Ihrer bisherigen Sektion zum Jahresende. Kündigungsschluss ist der 30.09. Daraufhin erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. Dann stellen Sie für das folgende Jahr einen Mitgliedsantrag in der Sektion Hoher Fläming und reichen ihre Kündigungsbestätigung mit ein. Das Einreichen der Kündigungsbestätigung ist zwar nicht zwingend beim Sektionswechsel, jedoch kann nur bei Vorliegen der Kündigungsbestätigung das ursprüngliche Eintrittsjahr in den Deutschen Alpenverein von uns übernommen werden. Dies hat ggf. Auswirkung auf zukünftige Mitgliederjubiläen.

b) Sektionswechsel während des Jahres: Sie kündigen in Ihrer bisherigen Sektion zum Jahresende. Kündigungsschluss ist der 30.09. Sie senden den aktuellen Ausweis Ihrer Sektion und einen Mitgliedsantrag der Sektion Hoher Fläming an uns. Daraufhin erhalten Sie umgehend einen Ausweis unserer Sektion für das gleiche Jahr ohne nochmals Beitrag zu bezahlen. 

Achtung: Bitte denken Sie in jedem Fall selbst daran, in Ihrer bisherigen Sektion zu kündigen. Diesen Schritt müssen Sie selbst tätigen. Andernfalls müssen Sie zusätzlich auch dort weiterhin Beiträge zahlen.

4. Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?
Alle Mitgliedsbeiträge finden Sie oben.

5. Gibt es eine Aufnahmegebühr?
Ja, die DAV Sektion Hoher Fläming erhebt Aufnahmegebühren: 5,00 € für Einzelmitglieder und 10,00 € für Familien.

6. Wie wird der Beitrag bezahlt?
Der Mitgliedsbeitrag wird bei allen Mitgliedern per Lastschrift jeweils am Jahresbeginn vom angegebenen Bankkonto abgebucht. Dies ist für die Mit-glieder der bequemste Weg und eine enorme Erleichterung für die Vereins-verwaltung. 

7. Können unverheiratete Paare die A- und B-Mitgliedschaft beantragen?
Ja, wenn das Paar einen gemeinsamen Haushalt, also eine gemeinsame Adresse hat. 

8. Was ist die Familienmitgliedschaft und wie beantrage ich diese?
Eine Familienmitgliedschaft besteht mindestens aus der Partnermitglied-schaft, also A- und B-Mitglied. Alle im Haushalt lebenden Kinder bis ein-schließlich zum vollendetem 17. Lebensjahr erhalten dann eine kostenfreie Mitgliedschaft. Wichtig ist, dass uns von jedem Familienmitglied Vor-, Nachname und Geburtsdatum vorliegen, da alle Mitglieder individuell angelegt werden. 

9. Gibt es sonstige Ermäßigungen?
Ermäßigungen (B-Mitgliedschaft) erhalten auf Antrag (Antragstellung fürs Folgejahr bis 15.10.):

– Mitglieder ab 65 Jahren

– Aktive Bergwacht-Mitglieder über 25 Jahren.

Weiter gibt es Ermässigungen für: 

– Schwerbehinderte (Ausweis notwendig)

– Kindermitgliedschaft ohne Eltern (mit Einverständnis der Eltern)

10. Kann ich meinen DAV-Beitrag als Spende steuerlich geltend machen?
Nein, der Mitgliedsbeitrag im Deutschen Alpenverein ist steuerlich nicht absetzbar, deshalb dürfen wir hierfür keine Spendenbescheinigung ausstellen. Für den Beitrag erhalten die Mitglieder umfangreiche Leistungen wie Ver-sicherungsschutz, vergünstigte Hüttenübernachtung, Zeitschriften und sons-tige Vergünstigungen. Steuerlich absetzbar sind nur Spenden und Förder-beiträge ohne solche Gegenleistungen.

Wenn Sie der Sektion Hoher Fläming neben Ihrem Mitgliedsbeitrag noch eine zusätzliche Spende zukommen lassen wollen, ist dies ohne weiteres möglich. Bitte überweisen Sie dann den Betrag einfach mit dem Überweisungstext: „Spende“ auf unser Konto und senden Sie uns zusätzlich eine kurze mail mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse. Sie erhalten dann ohne weitere Aufforderung von uns eine Spendenbescheinigung zugesandt und können die Spende steuerlich geltend machen. Vielen Dank!

12. Für welchen Zeitraum gilt die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft besteht unbefristet bis zur fristgemäßen Kündigung durch das Mitglied. Die Mitgliedsbeiträge werden pro Kalenderjahr erhoben. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis zum 30. September schriftlich gekündigt wird. Der Mitglieds-ausweis ist mit einem Übergangszeitraum von insgesamt 3 Monaten, vom 1.Dezember des Vorjahres bis 28. Februar des Folgejahres gültig.

13. Wann wird die Mitgliedschaft gültig?
Ihre Mitgliedschaft und die Versicherungsleistungen treten zu dem Zeit-punkt in Kraft, mit dem Sie in unserer Mitgliederdatenbank angelegt und die laufenden Mitgliedsbeiträge bezahlt sind.

14. Was passiert, wenn eine Kategorieänderung ansteht?

Bei Überschreitung der Altersgrenze einer Kategorie wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächste, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft. Anträge zur Änderung der Kategorie (z.B. B-Mitgliedschaft, Seniorenbeitrag, Schwerbehinderung) wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 15.10. bei der Sektion eingehen.

15. Meine Adresse/mein Konto hat sich geändert. 
Senden Sie uns die Änderung bitte rechtzeitig, am besten über unser Kontaktformular oder per Post. Senden Sie Ihre Änderungen     b i t t e     n i c h t  an den DAV nach München sondern an uns, denn Ihre Mitgliederdaten werden von uns verwaltet. Wir geben die Änderungen dann an den Hauptverein in München weiter. Bitte teilen Sie uns Änderungen in jedem Fall mit. Ein Nachsendeantrag bei der Post ist nicht ausreichend, da er zeitlich befristet ist und außerdem Zeitschriften nicht abdeckt.

16. Mein (Nach)Name hat sich geändert. 
Die Namensänderung für Mitglieder unserer Sektion bitte am besten über unser Kontaktformular oder per Post an uns senden. Der neue Name erscheint dann automatisch auf dem Ausweis im nächsten Kalenderjahr. Für Ihre Mitgliedschaft im laufenden Jahr ist es nicht notwendig, den Ausweis ändern zu lassen.

Möchten Sie sofort einen Ausweis mit neuem Namen, senden Sie uns bitte Ihren aktuellen Ausweis zurück und geben Sie Ihre neuen Daten mit an. Wir müssen den alten Ausweis einziehen, bevor wir einen neuen ausstellen. Die Ausstellung des neuen Ausweises ist kostenlos.

17. Ich habe meinen Mitgliedsausweis verloren!
Bei Verlust des Ausweises benötigen wir eine schriftliche Verlustmeldung per Post oder E-mail. Den neuen Ausweis erhalten Sie innerhalb weniger Tage nach Eingang der Verlustmeldung. Die Ausstellung ist kostenlos.

18. Ich möchte die Mitgliedschaft kündigen.
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss satzungsgemäß bis zum 30.09. des laufenden Jahres schriftlich erfolgen und wird dann zum 31.12. wirksam. Später eingehende Kündigungen wirken erst zum 31.12. des Folgejahres. Nach Erhalt der Kündigung wird Ihnen von der Sektion eine Kündigungsbestätigung zugesandt. Bitte beachten Sie, eventuelle Partner bzw. die Familienmit-glieder einzeln aufzuführen, für die gekündigt werden soll.

19. Kann ich für das laufende Jahr kündigen?
Nein, dies ist grundsätzlich nicht möglich.

20. Kann ich meine Mitgliedschaft ruhen lassen, z.B. wegen Auslandsaufent-halt oder Arbeitslosigkeit?

Nein, es gibt keine Möglichkeit, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Bei einem Auslandsaufenthalt bedenken Sie bitte, dass ihre DAV-Versicherung weltweit gilt und dass wir Ihre Zeitschriften bei Vorliegen einer korrek-ten Adresse weltweit versenden.

21. Ich möchte in eine andere Sektion wechseln.
a) Zum Jahreswechsel: Sie kündigen bei der Sektion Hoher Fläming (Kündi-gungsschluss 30.09.) und erhalten eine Kündigungsbestätigung. Sie stellen einen Mitgliedsantrag für das folgende Jahr in Ihrer neuen Sektion und reichen Ihre von uns erhaltene Kündigungsbestätigung dort mit ein.

b) Während des laufenden Jahres: Sie kündigen in der Sektion Hoher Fläming (Kündigungsschluss 30.09.) und erhalten eine Kündigungsbestätigung. Sofern die neue Sektion Ihnen den aktuellen Jahresbeitrag erlässt (freiwillige Leistung der Sektion), geben Sie dort zusätzlich zum Mitgliedsantrag und dort auch Ihren aktuellen Ausweis der Sektion Hoher Fläming ab.

Noch mehr Informationen

Zum 01.10.2009 wurde von der Mitglieder-Vollversammlung (MV) eine Mindest-Mitgliedschaft von 2 Jahren beschlossen, da wir sonst mit „schnellen An- und AbmelderInnen“ unnötig viel Aufwand haben. Dieser Beschluss wurde am 17.04. 2015 für K/J-Mitglieder (Kinder) wieder auf eine Mindestdauer von einem Jahr reduziert.

Seit dem 01.04.2010 erheben wir auf Beschluss der MV eine Aufnahmegebühr von 5,– € pro neuem Mitglied bzw. 10,– € pro Familie um unseren Verwaltungsaufwand zu decken.

Neumitglieder zahlen nach dem 01.09. eines Jahres nur die Hälfte des Jahres-beitrags (Beschluss der MV vom 01.09.2013).

Alleinerziehende Sektionsmitglieder zahlen auf Antrag nur den von der Sektion abzuführenden Anteil der Mitgliederbeiträge für Ihre Kinder (Beschluss der MV vom 17.04.2015).

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Durch Absenden Ihres Mitgliedsantrags anerkennen Sie die unten stehenden AGB.

Ich/wir unterstütze(n) die Ziele des DAV und erkenne(n) insbesondere die Satzung der Sektion Hoher Fläming e.V. des Deutschen Alpenvereins e.V. an. Diese habe(n) ich/wir gelesen und verstanden. Der Beschluss der Mitglieder-Vollversammlung vom 01.10.2009, der grundsätzlich eine Mindest-Mitglied-schaft von zwei Jahren festlegt, ist mir bekannt.

Die Sektion Hoher Fläming e.V. räumt Ihnen für die Online-Aufnahme frei-willig ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein. Voraussetzung hierfür ist, dass noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen wurde. Falls Sie bereits einen Mit-gliedsausweis erhalten haben, genügt es, den noch nicht unterschriebenen Ausweis an die Sektion zurückzusenden.

Ich weiß/wir wissen, dass im Falle eines eventuellen späteren Austrittes dieser jeweils zum 30. September der Sektion schriftlich erklärt werden muss, damit er zum Jahresende wirksam wird. Ich/wir bitte(n) um den – stets widerruflichen – Einzug der Beiträge/Aufnahmegebühr für oben genannte Per-son(en) von der angegebenen Bankverbindung.

Bankspesen, die bei Nichteinlösung entstehen, gehen zu meinen/unseren Lasten. Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitglied-schaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend der oben genan-nten Frist gekündigt wird.